Die Prüfung im Überblick
Das Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis (BZF) erwirbst du mit einer Prüfung bei der Bundesnetzagentur. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV). Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Bestanden hast du, wenn du in allen Teilen ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zeigst.
Gut zu wissen: Eine bestimmte Ausbildungsstätte schreibt die Bundesnetzagentur nicht vor. Ein Kurs wie unserer ist deine Vorbereitung – geprüft wirst du von der Behörde.
Der schriftliche Teil (Kenntnisse)
Im schriftlichen Teil beantwortest du Multiple-Choice-Fragen mit je vier Antworten. Die Fragen stammen aus dem offiziellen Fragenkatalog der Bundesnetzagentur – aktuell 261 Fragen, gültig ab 01.05.2024. Der Katalog ist für BZF II und BZF I derselbe.
In der Prüfung erwarten dich 100 Fragen in 60 Minuten. Bestanden hast du mit mindestens 75 richtigen Antworten.
Die Themen:
- rechtliche Grundlagen des Flugfunkdienstes – national und international
- Betriebsverfahren im Sprechfunkverkehr
- Not- und Dringlichkeitsverfahren
- Flugsicherung und Luftraumorganisation in Deutschland, inklusive Such- und Rettungsdienst
- Luftverkehrsregeln für Flüge nach Sichtflugregeln
- Funknavigation bei Flügen nach Sichtflugregeln
So lernst du den Fragenkatalog richtig – mit Übungsfragen
Der praktische Teil
Im praktischen Teil zeigst du, dass du den Sprechfunk wirklich beherrschst: Du bereitest mit amtlichen Unterlagen (etwa dem Luftfahrthandbuch AIP VFR) einen VFR-Flug von und zu einem kontrollierten Flugplatz vor und wickelst dann den Sprechfunk für diesen Flug ab – einschließlich Not- und Dringlichkeitsverfahren. Geprüft wird, ob du die Verfahren einhältst, sauber und vollständig zurückliest und die richtigen Redewendungen benutzt.
Genau hier zeigt sich, wie viel du vorher selbst gefunkt hast. Deshalb liegt der Schwerpunkt unseres Kurses auf der Praxis: 5 Live-Sessions, in denen du immer wieder selbst am Mikrofon bist.
Beim BZF I zusätzlich: Englisch
Für das BZF I führst du den Sprechfunk auch auf Englisch. Außerdem liest du einen englischen Text aus den Luftfahrthandbüchern vor – etwa 800 Schriftzeichen – und übersetzt ihn mündlich ins Deutsche.
Hast du schon das BZF II, legst du nur eine Zusatzprüfung ab: ohne schriftlichen Teil und ohne deutschen Funk. Geprüft werden die Flugvorbereitung, der Sprechfunk auf Englisch und der englische Fachtext.
Anmeldung in vier Schritten
- Antrag ausfüllen: Das Formular „Antrag auf Zulassung zur Prüfung für den Erwerb von Flugfunkzeugnissen“ gibt es bei der Bundesnetzagentur (PDF). Du wählst Zeugnis, Prüfungsart und Prüfungsort. Bei Minderjährigen unterschreiben zusätzlich die Erziehungsberechtigten.
- Gebühr überweisen: an die Bundeskasse – mit dem Verwendungszweck, der zu deinem Prüfungsort gehört, und deinem Namen.
- Unterlagen senden: Antrag, Kopie von Personalausweis oder Reisepass und Zahlungsbeleg an die zuständige Außenstelle. Bei einer Zusatzprüfung kommt eine Kopie deines bisherigen Zeugnisses dazu.
- Termin erhalten: Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin vorliegen. Den Termin legt die Behörde fest, die Zulassung kommt schriftlich.
Quelle: Merkblatt der Bundesnetzagentur zum Antrag (Stand November 2025). Bitte prüfe vor dem Antrag die aktuelle Fassung.
Was kostet die BZF-Prüfung?
| Prüfung | BZF II | BZF I |
|---|---|---|
| Vollprüfung | 80 € | 95 € |
| Wiederholung Theorie | 56 € | 56 € |
| Wiederholung Praxis | 63 € | 75 € |
| Wiederholung Theorie und Praxis | 71 € | 83 € |
| Zusatzprüfung vom BZF II zum BZF I | – | 80 € |
Gebühren laut Merkblatt der Bundesnetzagentur, Stand November 2025. Die Gebühr ist vorab fällig und nicht im Kurspreis enthalten.
Wo findet die Prüfung statt?
Die Bundesnetzagentur prüft an sieben Orten. Den Prüfungsort wählst du im Antrag – unabhängig davon, wo du wohnst.
| Prüfungsort | Antrag senden an |
|---|---|
| Berlin Seidelstr. 49, 13405 Berlin | Bundesnetzagentur, Max-Liebermann-Str. 63, 04157 Leipzig |
| Bremen | Bundesnetzagentur, Airbus-Allee 3–5, 28199 Bremen |
| Eschborn | Bundesnetzagentur, Elly-Beinhorn-Str. 2, 65760 Eschborn |
| Köln | Bundesnetzagentur, Stolberger Str. 112, 50933 Köln |
| Leipzig | Bundesnetzagentur, Max-Liebermann-Str. 63, 04157 Leipzig |
| München Betzenweg 32, 81247 München | Bundesnetzagentur, Elly-Beinhorn-Str. 2, 65760 Eschborn |
| Reutlingen | Bundesnetzagentur, Bismarckstr. 3, 72764 Reutlingen |
Adressen laut Merkblatt der Bundesnetzagentur (Stand November 2025). Weitere Informationen: bundesnetzagentur.de/Flugfunkzeugnisse
Voraussetzungen
- Mindestalter: 15 Jahre für BZF II und BZF I. Die Prüfung darfst du frühestens drei Monate vor deinem 15. Geburtstag ablegen.
- Für die Zusatzprüfung zum BZF I: ein bereits erworbenes BZF II.
- Ausbildung: nicht vorgeschrieben – aber für den Praxisteil dringend zu empfehlen.
Nicht bestanden – was nun?
Eine nicht bestandene Vollprüfung kannst du einmal wiederholen. Wiederholt werden nur die Teile, die du nicht bestanden hast. Eine nicht bestandene Zusatzprüfung musst du in allen Teilen zur vollen Gebühr erneut ablegen. Umso wichtiger ist eine gute Vorbereitung beim ersten Anlauf.
So sieht die Prüfung wirklich aus
Pilot_Frank war bei einer BZF-I-Prüfung der Bundesnetzagentur in Reutlingen live dabei. Wer wissen will, was ihn erwartet, sollte sich die 14 Minuten gönnen.
Beim Abspielen wird das Video von YouTube (Google) geladen – vorher nicht. Datenschutz · Auf YouTube ansehen · Video: Pilot_Frank
Fünf Tipps für deine Prüfung
- Vollständig zurücklesen. Freigaben, Rollanweisungen, Piste, QNH, Transpondercodes und Frequenzen gehören immer ins Readback.
- Standard-Redewendungen nutzen. Lieber kurz und korrekt als ausführlich und frei formuliert.
- Ruhig sprechen. Erst denken, dann die Sprechtaste drücken – ein ruhiger Funkspruch wirkt sicherer als ein schneller.
- Nachfragen ist erlaubt. Hast du etwas nicht verstanden, bitte um Wiederholung – das ist besser, als zu raten.
- Funkpraxis vor Fragenkatalog. Die Theorie lernst du mit dem Katalog. Den Praxisteil bestehst du durch Übung am Mikrofon.
Häufige Fragen zur Prüfung
Kann ich den Prüfungsort frei wählen?
Ja. Du gibst den Wunschort im Antrag an: Berlin, Bremen, Eschborn, Köln, Leipzig, München oder Reutlingen.
Wie früh muss ich mich anmelden?
Der vollständige Antrag muss spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde vorliegen – inklusive bezahlter Gebühr.
Prüft mich mein GAT-Trainer?
Nein. Unser Gründer Tim Hittinger ist Flugfunkprüfer bei der Bundesnetzagentur. Wer bei ihm lernt, wird aber nicht von ihm geprüft – Ausbildung und Prüfung bleiben getrennt.